Das Öffnen von Überseecontainern (Importcontainer) birgt eine häufig unterschätzte, zweiseitige Gefahr in der Atmosphäre
(1) Produktausgasung und/oder (2) Begasungsmittel. (1) Produktausgasungen mit flüchtigen organische Verbindungen („VOCs“) aus unterschiedlichsten Waren, wie z.B. Schuhen, Textilien, Kunststoffen, Elektronikartikeln, Baumarktartikeln, Verpackungsmaterialien etc., können durch hochpräzise, tragbare Gasanalysengeräte vor dem Öffnen des Frachtcontainers und selbst bei komplexen Gasgemischen schnell und in geforderter Empfindlichkeit/Nachweisgrenze identifiziert und in seiner Konzentration bestimmt werden. (2) Extrem giftige Begasungsmittel (z.B. Phosphorwasserstoff / Phosphin, Brommethan / Methylbromid, Blausäuregase / Wasserstoffcyanid, etc.) werden zum Schutz der Ware vor Schädlinge und Verrottungsprozessen auf den Transportwegen in Frachtcontainern zurecht begast und können vor dem Öffnen des Containers ebenfalls durch Gasanalytik (Gaschromatographie) identifiziert und in der jeweiligen Konzentration dargestellt werden. Vor und während des Entladens kann ein Überseecontainer gegebenenfalls zwangsbelüftet werden. Während des Entladens kann die Atmosphäre durch tragbare Gaswarntechnik weiterhin kontinuierlich überwacht werden. In Deutschland befasst sich die TRGS 512 (Technische Regel für Gefahrstoffe) mit dem Thema „Begasung“.